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Alex Müller, Remagen
Remagen
Was ist eine Nachbarschaftsauskunft?
Im Nachbarschaftsverzeichnis von Miehlen werden die Namen und Adressen der Eigentümer der angrenzenden Nachbarschaftsgrundstücke angegeben.
Falls Ihr Grundstück an mehrere Nachbargrundstücke grenzt, erhalten Sie sämtliche Eigentümer dieser Nachbargrundstücke.
Sie können diese Liste auch anfordern, ohne das sie einen Bauvoranfrage stellen (zum Beispiel, wenn Sie wissen wollen, wem die Nachbargrundstücke wirklich gehören).
Wann benötige ich eine Nachbarschaftsauskunft?
Für einen Bauantrag bzw eine Bauvoranfrage benötigen Sie meistens in der Regel Abschrift aus dem Liegenschaftsbuch mit Nachbarschaftsverzeichnis und eine beglaubigte Liegenschaftskarte. So auch in Miehlen.
Wer ist berechtigt eine Nachbarschaftsauskunft zu erhalten?
Manchmal kommt es vor, dass man zufällig an einer Immobilie vorbei läuft und man diese besonders ansprechend findet. Nun stellt sich die Frage, wem die Immobilie gehört und wie man dessen Namen herausfindet. Allerdings ist es schwierig den Namen des Besitzers einer Immobilie in ##ORT## so einfach zu ermitteln. Die Gründe hierfür könnten nicht unterschiedlicher sein. Zum Beispiel ein heruntergefallener Ast, der das Dach des eigenen Hauses beschädigt hat oder ein Unfall auf einem schneebedeckten Gehweg, der nicht geräumt wurde. Dies wäre ein Argument für ein berechtigtes Interesses, welches zwingend benötigt wird für die Beantragung einer Nachbarschaftsauskunft.
Was ist bei einer Beantragung einer Nachbarschaftauskunft zu beachten?
Auszüge, die Eigentümerangaben erhalten, unterliegen dem Datenschutz, da Eigentümerangaben personenbezogene Daten sind. Daher können nur berechtigte Personen diese Auszüge beantragen. Das gilt auch für alle Grundstücke in Miehlen.
Wie viel kostet eine Nachbarschaftsauskunft?
Für die Abgabe von einer Nachbarschaftsauskunft in Miehlen werden Gebühren erhoben. Die bezeichnenden und beschreibenden Daten des Liegenschaftskatasters und die Grundbuch- und Eigentumsangaben können in verschiedenen Kombinationen ausgegeben werden. Auf Wunsch ist die Abgabe in Listenform oder das Erstellen von Sonderformaten nach bestimmten Auswahlkriterien möglich. Die Gebühr bspw. für einen Flurstücksnachweis optional mit Bodenschätzungsangaben beträgt 10,00 Euro.
Kann ich eine Nachbarschaftsauskunft online beantragen?
Bestellen Sie hier eine Nachbarschaftsauskunft ganz bequem online zum Beispiel hier. https://direktantrag.com
Was benötige ich für die Beantragung eines Nachbarschaftsverzeichnisses?
Sie benötigen für die Beantragung einer Nachbarschaftsauskunft Unterlagen, aus denen Ihr berechtigtes Interesse hervorgeht. Allenfalls reicht eine Vollmacht des Eigentümers aus. Gern unterstützen wir bei der Beantragung der Nachbarschaftsauskunft für Miehlen.
Als Abteilungen werden in Deutschland die verschiedenen Abschnitte eines Grundbuchblattes bezeichnet, sie dienen seiner Untergliederung. Die Rechtsgrundlage für den Aufbau des Grundbuches und ihrer Abteilungen liefert die Grundbuchverfügung (GBV), insbesondere die §§ 4 sowie § 9, § 10 und § 11. Das Grundbuch ist demnach in folgende Abteilungen gegliedert:
Die Aufschrift bzw. das Deckblatt des Grundbuchs enthält den Namen des zuständigen Amtsgerichtes, den Grundbuchbezirk sowie die Nummer des Grundbuchblattes
Im Bestandsverzeichnis des Grundbuchs werden die Grundstücke mit den vom amtlichen Kataster vorgegebenen Angaben eingetragen, als da sind: Gemarkung, Flur, Flurstück sowie nachrichtlich Lagebezeichnung (z. B. "Im Oberhagen" oder "X-Straße 11"), Nutzungsart und Größe.
In der Ersten Abteilung des Grundbuchs sind die Eigentumsverhältnisse an dem bzw. den in diesem Grundbuchblatt gebuchten Grundstück(en) verzeichnet. Vermerkt werden: Eigentümer sowie Datum und Grund des Eigentumsübergangs. Mögliche Gründe sind z. B. Vererbung, Übereignung (die sogenannte Auflassung) oder Zuschlagserteilung in der Zwangsversteigerung.
Die zweite Abteilung des Grundbuchs enthält alle Beschränkungen und Lasten des Grundstücks mit Ausnahme von Grundpfandrechten (siehe Abt. 3). Lasten sind u. a. Grunddienstbarkeiten, Vormerkungen, Widersprüche, Wohn- und Nutzungsrechte, Erbbau- oder Vorkaufsrechte. Zu den Beschränkungen gehören Vermerke bezüglich Insolvenz, Sanierung, Nacherbfolge, Zwangsversteigerung sowie die Regelungen bei Eigentumswohnungen.
In der Abteilung III / die dritte Abteilung des Grundbuchs sind die Grundpfandrechte, also Hypotheken, Grundschulden und Rentenschulden vermerkt.
Das Grundbuchamt ist im deutschen Recht ein Registergericht, das mit der Führung des Grundbuchs betraut ist.
Für die Führung der Grundbücher ist nach § 1 GBO das Amtsgericht für die in seinem Bezirk liegenden Grundstücke zuständig. Das Grundbuchamt ist für einen bestimmten Grundbuchbezirk zuständig; die Grundbuchbezirke decken sich mit den Gemeindebezirken (§ 2 Abs. 1 GBO). Grundbuchsachen gehören nach § 3 Nr. 1 h des Rechtspflegergesetzes in den Aufgabenbereich der Rechtspfleger.
Abweichende Vorschriften bestanden bislang in Baden-Württemberg (§§ 149, § 150 GBO), hier wurden nach alter Tradition die Grundbücher von den grundsätzlich in jeder Gemeinde eingerichteten staatlichen Grundbuchämtern geführt. Bis Ende 2017 werden diese auf 13 zentrale Standorte bei den jeweiligen Amtsgerichten zentralisiert.
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Einsicht in das Grundbuch, Grundbucheinsicht und Grundbuchauszug
Unter Grundbucheinsicht wird die Erlaubnis verstanden, in ein bestimmtes Grundbuch und die Grundakten einsehen zu dürfen.
Die Grundbucheinsicht ist jedem gestattet, der dem Grundbuchamt ein berechtigtes Interesse darlegen kann (§ 12 und § 12c GBO). Ursprünglicher Regelungszweck der Vorschrift war, ein Einsichtsrecht nur wegen einer zu erwartenden Teilnahme am Rechtsverkehr im Zusammenhang mit im Grundbuch eingetragenen Rechtsverhältnissen zu ermöglichen. Die Eingrenzung des Einsichtnahmerechts dient letztlich dem Persönlichkeitsschutz der Eingetragenen.
Auch Erben und Mieter können die Einsicht beantragen. Wenn der Eigentümer der Einsicht zustimmt, erübrigt sich der Antrag auf Einsichtnahme. Zur Verifizierung reicht meist ein Mietvertrag aus. Anrecht auf Einsicht haben ebenfalls Grundstücksangrenzer, wenn diese eine Auskunft über den benachbarten Eigentümer erlangen wollen. Für künftige Kreditgeber kann eine Einsicht notwendig sein, wenn das Grundstück oder das sich darauf befindende Gebäude als Kreditsicherheit diesen soll. Gläubiger, die z.B. einen Vollstreckungstitel gegenüber dem Eigner haben, können ebenfalls ein wirtschaftliches Interesse nachweisen.
Wann sollte das Grundbuch eingesehen werden?
- Vor dem Kauf eines Grundstückes oder einer Immobilie sollten die Interessenten einen Grundbuchauszug anfordern, um mögliche Überraschungen zu vermeiden. Ein Blick in das Grundbuch kann nämlich über potentielle komplizierte Besitzverhältnisse und über lebenslanges Wohnrecht von Dritten aufklären. Darüber hinaus finden Kaufinteressenten so heraus, ob das Eigentum mit Hypotheken belastet ist oder ob Leitungen über eine Liegenschaft verlegt werden dürfen.
- Eheleute, die in Scheidung leben und den Zugewinnausgleich berechnen möchten, sollten ebenfalls Einsicht in die Grundbücher der gemeinsam, aber auch getrennt besitzenden Grundstücke und Wohnimmobilien beantragen.
- Bei Streitigkeiten oder Unklarheiten innerhalb der Familie oder unter Miteigentümern ist grundsätzlich ein Blick in das entsprechende Grundbuch durch einen Grundbuchauszug ratsam.
- Wir empfehlen auch bei Bestandsobjekten stets einen Grundbuchauszug sicher aufzubewahren. Dieser objektspezifische Grundbuchauszug gibt Ihnen die einzige Rechtssicherheit zum Objekt und dessen Rechten.
Welche Grundstücksinformationen sind wichtig?
Ob bei Grundstückskauf, beim Verkauf einer Immobilie, bei einer Schenkung, Scheidung oder einem Erbe. Hier erfahren Sie, welche Informationen über Grundstücke und Immobilien wichtig sind.
- Vor dem Kauf eines Grundstückes oder einer Immobilie sollten die Interessenten einen Grundbuchauszug anfordern, um mögliche Überraschungen zu vermeiden. Ein Blick in das Grundbuch kann nämlich über potentielle komplizierte Besitzverhältnisse und über lebenslanges Wohnrecht von Dritten aufklären. Darüber hinaus finden Kaufinteressenten so heraus, ob das Eigentum mit Hypotheken belastet ist oder ob Leitungen über eine Liegenschaft verlegt werden dürfen.
- Grundbuch: Warum ist es so wichtig? Im Grundbuch stehen die Eigentumsverhältnisse von Grundstücken mit dem ergänzenden Zweck, Rechte und Lasten einer Immobilie zu dokumentieren. Zuständig dafür ist das Grundbuchamt.
- Flurkarte, Liegenschaftskarte, Katasterkarte: Auf einer Flurkarte, welche auch Liegenschaftskarte oder Katasterkarte genannt wird, sind amtliche Informationen zum Gruundstück zu finden, die im Liegenschaftskataster amtlich dokumentiert werden. Unter anderem sind das die Lage des Grundstücks, die Bebauung und auch die Flur- sowie Flurstücknummer.
- Baulast: Die Baulast oder auch Baulasteintragung umfasst öffentlich-rechtliche Einschränkungen in Bezug auf die Bebaubarkeit oder anderweitige Nutzbarkeit von Grundstücken. Eine eingetragene cBaulast im Baulastenverzeichnis ist meist etwas negatives.
- Altlast: Abfallbeseitigungsanlagen außer Betrieb, sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind (Altablagerungen) und Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist (Altstandorte), durch die schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden. Als altlastverdächtige Flächen werden Altablagerungen und Altstandorte bezeichnet und sind im Altlastenkataster geführt, bei denen der Verdacht schädlicher Bodenveränderungen oder sonstiger Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit besteht.
Grundbücher „online“ anfordern!
Die Grundbuchsachen für alle in Deutschland gelegenen Grundstücke werden zentral bei den Grundbuchämtern (Amtsgerichte) geführt.
Grundbucheinsichtnahme:
Einsicht in das Grundbuch kann sowohl beim Grundbuchamt als auch bei jedem Amtsgericht genommen werden. Einsicht in die Grundakten, in denen sich das den Eintragungen zugrundeliegende Schriftgut befindet, ist nur beim Grundbuchamt möglich.
Beachten Sie bitte, dass Sie sich hierbei durch gültige Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepass) legitimieren müssen.
Nachweis der Berechtigung zur Einsichtnahmen:
Das Grundbuch ist nicht öffentlich. Einsicht in das Grundbuch erfordert ein sogenanntes „berechtigtes Interesse“, das schlüssig darzulegen ist.
Zu dieser Personengruppe mit einem berechtigten Interesse gehören u.a. der Eigentümer, dinglich Berechtigte oder Personen, die im Besitz eines Vollstreckungstitels sind.
Entsprechend kann auch durch den Berechtigten eine Vollmacht zur Einsicht erteilt werden.
Immobilie, Haus, Wohnung oder Grundstück finanzieren - was kann noch relevant sein?
Teilungserklärung in Oberweiler-Tiefenbach
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