Wer einen Grundbuchauszug beim Grundbuchamt in Hagen beantragt, muss ein berechtigtes Interesse haben. Dies kann der Fall sein, wenn man zum Beispiel eine Immobilie kaufen möchte. Ist man Eigentümer von einem Haus oder einer Wohnung bzw. einem Grundstück, so hat man in jedem Fall ein Anrecht auf einen Grundbuchauszug.
Wenn Sie zum Beispiel bei einer Bank einen Kredit haben möchten, um ein Haus zu renovieren, müssen Sie einen Grundbuchauszug vorlegen, damit die Bank sehen kann, obschon weitere Immobilienkredite auf dem Haus lasten.
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Bei Erdstreitigkeiten bzw. alle Fragen eines Erbes vor einem Nachlassgericht ist bei Immobilien immer ein Grundbuchauszug vorzulegen, da hier die Besitzverhältnisse für ein Haus, eine Wohnung, ein Grundstück oder eine Firma dargelegt werden.
Des weiteren sind im Grundbuchauszug, der beim Grundbuchamt Haken beantragt werden kann, auch Kreditverbindlichkeiten wie Hypothekenkredite eingetragen.
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