Grundbuchauszug zur Beantragung von Baukindergeld

Das Baukindergeld wurde 2018 in Deutschland als staatliche Förderung des Immobilienerwerbs für Familien mit Kindern in Form eines Geldzuschusses eingeführt.

Der Deutsche Bundestag traf dazu am 5. Juli 2018 einen entsprechenden Gesetzesbeschluss (Haushaltsgesetz 2018). Es trat mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt rückwirkend zum 1. Januar 2018 in Kraft.

Das Baukindergeld soll nach der Ende 2005 abgeschafften Eigenheimzulage die Eigentumsbildung im Immobiliensektor für Familien mit Kindern erleichtern.

Bayern stockt das Baukindergeld um jährlich 300 Euro auf



Wer bekommt Baukindergeld in Deutschland?

Baukindergeld ist ein Geschenk vom Staat an Familien und Alleinerziehende zum Einzug in das neue Zuhause. Und dieses Geschenk haben sich bisher immerhin 185.000 Familien gesichert (Stand: Februar 2020).



Baukindergeld: Nachweise mit Grundbuchauszug möglich

Wer als Familie ein Haus bauen oder kaufen will, kann Baukindergeld bei der KFW beantragen. Als Nachweis wird auch ein Grundbuchauszug benötigt.
Das Baukindergeld soll Familien beim Bau oder Kauf eines eigenen Hauses unterstützen. Beantragt wird es direkt auf der Webseite der Förderbank KfW. Ist der Antrag bestätigt, haben Familien drei Monate Zeit, ihre Nachweise in dem Zuschussportal hochzuladen. Liegt der Grundbuchauszug dafür noch nicht vor, können sie ihn vorläufig durch eine Auflassungsvormerkung ersetzen, erklärt die KfW.



Was im Grundbuchauszug zur Beantragung von Baukindergeld stehen muss

Der Grundbuchauszug muss die Adresse der Immobilie, den Antragsteller als (Mit-)Eigentümer und den Grund der Eintragung ausweisen. Kann der Antragsteller vorerst nur die Auflassungsvormerkung einreichen, hat die KfW das Recht, weitere Dokumente zum Nachweis der Einhaltung der Förderbedingungen anzufordern – etwa den notariellen Kaufvertrag oder die Baugenehmigung oder Bauanzeige.



Unter welchen Voraussetzungen kann ich das Baukindergeld beantragen?

Um Baukindergeld zu erhalten, müssen Sie Ihren Kaufvertrag nach dem 31.12.2017 unterschrieben haben. Wollen Sie lieber bauen, darf die Baugenehmigung frühestens am 01.01.2018 erteilt worden sein. Darüber hinaus gilt:

Im Haushalt lebt mindestens ein Kind unter 18 Jahren, für das Sie oder Ihr Partner Kindergeld erhalten.
Das Haushaltseinkommen beträgt bei einem Kind maximal 90.000 Euro, bei zwei Kindern 105.000 € plus 15.000 Euro für jedes weitere Kind.
Sie besitzen zum Stichtag (Datum des Kaufvertrags / der Baugenehmigung) keine weitere Immobilie.
Sie haben die Immobilie zwischen dem 01.01.2018 und dem 31.12.2020 erworben. Es gilt das Datum der Unterzeichnung des Kaufvertrags.
Die Immobilie befindet sich in Deutschland.
Die Immobilie muss ab Erwerb mindestens zehn Jahre selbst genutzt werden.
Erfüllen Sie die hier aufgeführten Voraussetzungen, haben Sie die besten Chancen, Baukindergeld zu erhalten. Unterlagen dazu erhalten Sie bequem hier, unter anderem auch einen Grundbuchauszug.


Wo wird Baukindergeld beantragt?

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Jetzt Förderung vom Staat sichern!

Aus dem Merkblatt 424 der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat geht hervor, dass der erstmalige Neubau oder Erwerb von Wohneigentum zur Selbstnutzung in Deutschland gefördert wird. Wer allerdings bereits eine Immobilie besitzt, dem steht keine Förderung mit Baukindergeld zu. Das gilt zum Beispiel auch dann, wenn jemand eine Immobilie geerbt oder geschenkt bekommt hat oder gemeinsam mit anderen nur mit einem Anteil daran im Grundbuch vermerkt steht.

Das Baukindergeld können Sie über das Zuschussportal der KfW beantragen. Für die Prüfung benötigt die KfW die Einkommenssteuerbescheide von 2017 und 2018, wenn Sie im Jahr 2020 einen Antrag stellen. Ansonsten halten Sie die Steuerbescheide aus dem vorletzten und vorvorletzten Jahr bereit.

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