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Ziel der Organisation ist es, durch Aufdecken von Tierquälerei, Aufklärung der Öffentlichkeit und Veränderung der Lebensweise jedem Tier zu einem besseren Leben zu verhelfen.
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Ines Ingeborg Groll
Was versteht man unter Denkmalschutz
Denkmalschutz und Denkmalpflege in Willanzheim haben die Aufgabe, die Kulturdenkmale zu schützen und zu pflegen, insbesondere deren Zustand zu überwachen, Gefährdungen zu verhindern und auf die Sicherung und Bergung von Kulturdenkmalen hinzuwirken.
Kulturdenkmale in Willanzheim und überall auf der Welt sind vom Menschen geschaffene Sachen, Sachgesamtheiten, Teile oder Spuren von Sachen, einschließlich ihrer natürlichen Grundlagen, deren Erhaltung aufgrund ihrer geschichtlichen, künstlerischen, wissenschaftlichen, städtebaulichen oder landschaftsgestaltenden Bedeutung im öffentlichen Interesse liegt.
Eigentümer und Besitzer von Kulturdenkmalen haben diese pfleglich zu behandeln, im Rahmen des Zumutbaren denkmalgerecht zu erhalten und vor Gefährdung zu schützen.
Welche Arten von Denkmalschutz gibt es?
Neben den Baudenkmälern gibt es auch Boden- und Kulturdenkmäler. Ein Bodendenkmal ist oftmals ein archäologisches Denkmal, bei dem sich in einem bestimmten Boden oder Gewässer Zeugnisse der Kulturgeschichte finden. Dies können Befestigungsanlagen oder Überreste von früheren Siedlungen sein. Auch ein Kulturdenkmal ist ein Zeugnis früherer Zeiten. Oft handelt es sich um von Menschenhand geschaffene Bauwerke oder Objekte bzw. Überreste davon. Das sind zum Beispiel Kunstwerke, Skulpturen oder Sammlungen. Kulturdenkmäler werden u. a. mit Geldern der Deutschen Stiftung Denkmalschutz (DSD) oder durch spezielle Programme für Denkmalpflege der Bundesregierung bewahrt.
Gut zu wissen: Auch wenn ein Gebäude nicht in der Denkmalliste auftaucht, sollten Interessenten von potenziellen Denkmalschutz-Immobilien vor dem Kauf bei der zuständigen Behörde nachhaken, ob eine Aufnahme bereits geplant beziehungsweise der entsprechende Prozess bereits im Gange ist.
Wo ist der Denkmalschutz eingetragen?
Der Denkmalschutz einer Immobilie wird verbindlich in der amtlichen Denkmalliste des jeweiligen Bundeslandes, Landkreises oder der Gemeinde vermerkt. Die Denkmalliste für Willanzheim können Sie hier bequem beantragen https://www.grundbuch24.de/denkmalauskunft/.
Wie viel kostet eine Denkmalschutzauskunft ?
Die Gebühren für eine Denkmalschutzauskunft reichen von 0 bis 50 Euro und sind abhängig von der Gebührenordnung der zuständigen Behörde für Willanzheim. Die Abrechnung erfolgt dabei größtenteils pro Grundstück/ Immobilie. Teilweise erheben die Ämter Gebühren pro Flurstück/Hausnummer, wodurch die Kosten für große Grundstücke auch mehr als 50 Euro betragen können. In vielen Fällen sind die Auskünfte jedoch gebührenfrei.
Woher bekomme ich eine Denkmalschutzauskunft?
Wie auch andere Auskünfte können Sie auch eine amtliche Denkmalschutzauskunft ganz einfach online über Grundbuch24.de beantragen. https://www.grundbuch24.de/denkmalauskunft/ Sie profitieren dabei vom Rundum-Service. Die Anträge werden unmittelbar nach dem Bestelleingang erstellt und an die zuständigen Stellen weitergeleitet, um Verzögerungen bei der Bearbeitung zu verhindern. Rückfragen und Probleme bearbeiten wir umgehend für Sie. Anschließend wird Ihnen die bestellte Auskunft zum Denkmalschutz als PDF online in Ihrem persönlichen Bereich bereitgestellt.
Kann ich eine Nachbarschaftsauskunft online beantragen?
Bestellen Sie hier eine Nachbarschaftsauskunft ganz bequem online zum Beispiel hier. https://direktantrag.com
Welche Voraussetzungen gelten bei der Beantragung einer Denkmalschutzauskunft?
Sie als Eigentümer oder mit einem Nachweis des berechtigten Interesses können eine Denkmalschutzauskunft beantragen.
Was bedeutet der Denkmalschutz bei Gebäuden?
Nur weil eine Immobilie viele Jahre alt ist, steht es nicht automatisch unter Denkmalschutz. Jedes Bundesland hat ein eigenes Denkmalschutzgesetz, das verschiedene Kriterien benennt, die ein Gebäude als schützenswert definieren. Allen voran muss ein öffentliches Interesse bestehen, welches die Sicherung und Förderung des Gebäudes als kulturelles Erbe rechtfertigt. Als Denkmalschutz-Voraussetzungen gelten neben dem Baujahr beispielsweise auch eine besondere Architektur oder eine historische Bedeutung.
Eine Auswahl von Gebäudetypen, die abhängig von den jeweiligen Landeskriterien beispielsweise häufig unter Denkmalschutz stehen:
- Schlösser
- Burgen
- Stadttore
- Kirchen und Kapellen
- Gutshäuser
- Wassertürme
- Windmühlen
- Theater
- Wohn- und/oder Geschäftshäuser
- Kasernen
- Fachwerkgebäude
Was ist eine Denkmalliste?
In einer Denkmalliste, auch Denkmalbuch, Denkmalverzeichnis oder Denkmalkataster, werden alle anerkannten Denkmale einer Gebietskörperschaft aufgeführt. Diese Verzeichnisse sind das Ergebnis einer Inventarisation, welche eine Bestandsaufnahme von Objekten in Hinsicht auf bestimmte Merkmale darstellt.
Wie lange dauert die Beantragung einer Denkmalschutzauskunft?
Je nach Gemeinde dauert die Bereitstellung der Auskunft 1 bis 6 Wochen. Abweichungen bezüglich der Dauer sind möglich, da sie von dem gegenwärtigen Auftragsvolumen der bearbeitenden Stelle abhängt.
Als Abteilungen werden in Deutschland die verschiedenen Abschnitte eines Grundbuchblattes bezeichnet, sie dienen seiner Untergliederung. Die Rechtsgrundlage für den Aufbau des Grundbuches und ihrer Abteilungen liefert die Grundbuchverfügung (GBV), insbesondere die §§ 4 sowie § 9, § 10 und § 11. Das Grundbuch ist demnach in folgende Abteilungen gegliedert:
Die Aufschrift bzw. das Deckblatt des Grundbuchs enthält den Namen des zuständigen Amtsgerichtes, den Grundbuchbezirk sowie die Nummer des Grundbuchblattes
Im Bestandsverzeichnis des Grundbuchs werden die Grundstücke mit den vom amtlichen Kataster vorgegebenen Angaben eingetragen, als da sind: Gemarkung, Flur, Flurstück sowie nachrichtlich Lagebezeichnung (z. B. "Im Oberhagen" oder "X-Straße 11"), Nutzungsart und Größe.
In der Ersten Abteilung des Grundbuchs sind die Eigentumsverhältnisse an dem bzw. den in diesem Grundbuchblatt gebuchten Grundstück(en) verzeichnet. Vermerkt werden: Eigentümer sowie Datum und Grund des Eigentumsübergangs. Mögliche Gründe sind z. B. Vererbung, Übereignung (die sogenannte Auflassung) oder Zuschlagserteilung in der Zwangsversteigerung.
Die zweite Abteilung des Grundbuchs enthält alle Beschränkungen und Lasten des Grundstücks mit Ausnahme von Grundpfandrechten (siehe Abt. 3). Lasten sind u. a. Grunddienstbarkeiten, Vormerkungen, Widersprüche, Wohn- und Nutzungsrechte, Erbbau- oder Vorkaufsrechte. Zu den Beschränkungen gehören Vermerke bezüglich Insolvenz, Sanierung, Nacherbfolge, Zwangsversteigerung sowie die Regelungen bei Eigentumswohnungen.
In der Abteilung III / die dritte Abteilung des Grundbuchs sind die Grundpfandrechte, also Hypotheken, Grundschulden und Rentenschulden vermerkt.
Das Grundbuchamt ist im deutschen Recht ein Registergericht, das mit der Führung des Grundbuchs betraut ist.
Für die Führung der Grundbücher ist nach § 1 GBO das Amtsgericht für die in seinem Bezirk liegenden Grundstücke zuständig. Das Grundbuchamt ist für einen bestimmten Grundbuchbezirk zuständig; die Grundbuchbezirke decken sich mit den Gemeindebezirken (§ 2 Abs. 1 GBO). Grundbuchsachen gehören nach § 3 Nr. 1 h des Rechtspflegergesetzes in den Aufgabenbereich der Rechtspfleger.
Abweichende Vorschriften bestanden bislang in Baden-Württemberg (§§ 149, § 150 GBO), hier wurden nach alter Tradition die Grundbücher von den grundsätzlich in jeder Gemeinde eingerichteten staatlichen Grundbuchämtern geführt. Bis Ende 2017 werden diese auf 13 zentrale Standorte bei den jeweiligen Amtsgerichten zentralisiert.
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Einsicht in das Grundbuch, Grundbucheinsicht und Grundbuchauszug
Unter Grundbucheinsicht wird die Erlaubnis verstanden, in ein bestimmtes Grundbuch und die Grundakten einsehen zu dürfen.
Die Grundbucheinsicht ist jedem gestattet, der dem Grundbuchamt ein berechtigtes Interesse darlegen kann (§ 12 und § 12c GBO). Ursprünglicher Regelungszweck der Vorschrift war, ein Einsichtsrecht nur wegen einer zu erwartenden Teilnahme am Rechtsverkehr im Zusammenhang mit im Grundbuch eingetragenen Rechtsverhältnissen zu ermöglichen. Die Eingrenzung des Einsichtnahmerechts dient letztlich dem Persönlichkeitsschutz der Eingetragenen.
Auch Erben und Mieter können die Einsicht beantragen. Wenn der Eigentümer der Einsicht zustimmt, erübrigt sich der Antrag auf Einsichtnahme. Zur Verifizierung reicht meist ein Mietvertrag aus. Anrecht auf Einsicht haben ebenfalls Grundstücksangrenzer, wenn diese eine Auskunft über den benachbarten Eigentümer erlangen wollen. Für künftige Kreditgeber kann eine Einsicht notwendig sein, wenn das Grundstück oder das sich darauf befindende Gebäude als Kreditsicherheit diesen soll. Gläubiger, die z.B. einen Vollstreckungstitel gegenüber dem Eigner haben, können ebenfalls ein wirtschaftliches Interesse nachweisen.
Wann sollte das Grundbuch eingesehen werden?
- Vor dem Kauf eines Grundstückes oder einer Immobilie sollten die Interessenten einen Grundbuchauszug anfordern, um mögliche Überraschungen zu vermeiden. Ein Blick in das Grundbuch kann nämlich über potentielle komplizierte Besitzverhältnisse und über lebenslanges Wohnrecht von Dritten aufklären. Darüber hinaus finden Kaufinteressenten so heraus, ob das Eigentum mit Hypotheken belastet ist oder ob Leitungen über eine Liegenschaft verlegt werden dürfen.
- Eheleute, die in Scheidung leben und den Zugewinnausgleich berechnen möchten, sollten ebenfalls Einsicht in die Grundbücher der gemeinsam, aber auch getrennt besitzenden Grundstücke und Wohnimmobilien beantragen.
- Bei Streitigkeiten oder Unklarheiten innerhalb der Familie oder unter Miteigentümern ist grundsätzlich ein Blick in das entsprechende Grundbuch durch einen Grundbuchauszug ratsam.
- Wir empfehlen auch bei Bestandsobjekten stets einen Grundbuchauszug sicher aufzubewahren. Dieser objektspezifische Grundbuchauszug gibt Ihnen die einzige Rechtssicherheit zum Objekt und dessen Rechten.
Welche Grundstücksinformationen sind wichtig?
Ob bei Grundstückskauf, beim Verkauf einer Immobilie, bei einer Schenkung, Scheidung oder einem Erbe. Hier erfahren Sie, welche Informationen über Grundstücke und Immobilien wichtig sind.
- Vor dem Kauf eines Grundstückes oder einer Immobilie sollten die Interessenten einen Grundbuchauszug anfordern, um mögliche Überraschungen zu vermeiden. Ein Blick in das Grundbuch kann nämlich über potentielle komplizierte Besitzverhältnisse und über lebenslanges Wohnrecht von Dritten aufklären. Darüber hinaus finden Kaufinteressenten so heraus, ob das Eigentum mit Hypotheken belastet ist oder ob Leitungen über eine Liegenschaft verlegt werden dürfen.
- Grundbuch: Warum ist es so wichtig? Im Grundbuch stehen die Eigentumsverhältnisse von Grundstücken mit dem ergänzenden Zweck, Rechte und Lasten einer Immobilie zu dokumentieren. Zuständig dafür ist das Grundbuchamt.
- Flurkarte, Liegenschaftskarte, Katasterkarte: Auf einer Flurkarte, welche auch Liegenschaftskarte oder Katasterkarte genannt wird, sind amtliche Informationen zum Gruundstück zu finden, die im Liegenschaftskataster amtlich dokumentiert werden. Unter anderem sind das die Lage des Grundstücks, die Bebauung und auch die Flur- sowie Flurstücknummer.
- Baulast: Die Baulast oder auch Baulasteintragung umfasst öffentlich-rechtliche Einschränkungen in Bezug auf die Bebaubarkeit oder anderweitige Nutzbarkeit von Grundstücken. Eine eingetragene cBaulast im Baulastenverzeichnis ist meist etwas negatives.
- Altlast: Abfallbeseitigungsanlagen außer Betrieb, sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind (Altablagerungen) und Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist (Altstandorte), durch die schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden. Als altlastverdächtige Flächen werden Altablagerungen und Altstandorte bezeichnet und sind im Altlastenkataster geführt, bei denen der Verdacht schädlicher Bodenveränderungen oder sonstiger Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit besteht.
In jedem Bundesland besteht die Möglichkeit, in das Grundbuch auf elektronischem Wege Einsicht zu nehmen. Die Einsichtnahme ist kostenpflichtig und an die Erfüllung von Zulassungskriterien geknüpft.
Wofür braucht man einen Grundbuchauszug?
Mit einem Grundbuchauszug können Sie Ihre vorhandenen Rechte an einer Immobilie nachweisen. Er ist die Abschrift aller Eintragungen im Grundbuch. Dort werden für jedes Grundstück die Eigentümer und bestehenden Rechte wie Wegerechte oder mögliche Belastungen festgehalten. Dazu gehört auch die Grundschuld. Sie dient der Absicherung Ihrer Baufinanzierung gegenüber der Bank. Deshalb wollen Banken vor der Vergabe des Baudarlehens einen Grundbuchauszug von Ihnen haben. Auch wenn Sie eine Immobilie verkaufen, benötigen Sie einen Grundbuchauszug. Damit können Sie belegen, dass Sie auch wirklich der Eigentümer sind. Ohne Grundbuchauszug geht bei Immobilienkauf und -verkauf also gar nichts.
Kann ich einen Grundbuchauszug auch online beantragen?
Ja, Sie können Ihren Grundbuchauszug auch online anfordern. Dazu können unser das Angebot nutzen. Sie müssen dafür das auf dieser Website angezeigte Onlineformular ausfüllen.
Was benötige ich sonst noch, wenn ich eine Immobilie habe?
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