Hier erfahren Sie, wie sie einen Grundbuchauszug in Gelsenkirchen anfordern.
Ein Grundbuchauszug muss nicht immer beim Grundbuchamt in Gelsenkirchen direkt beantragt werden.
Das geht auch anders. So kann man Einsicht in das Grundbuch auch online beantragen.
Sie können dies auch bei einigen Internetportalen schnell und einfach erledigen. Dazu stehen komfortable AUsfüllhilfen bereit.
Der Vorteile sind, dass sie dabei Zeit und Geld für den Weg gespart werden. Auf Wunsch kann der Grundbuchauszug angefordert werden, dass dieser per Post oder als Download zum Herunterladen zur Verfügung gestellt wird.
Die Abschrift eines Grundbuchauszugs erhalten Personen, die ein berechtigtes Interesse haben, beim Grundbuchamt. Das Dokument lässt sich auch online anfordern.
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Wer berechtigt ist, einen Grundbuchauszug anzufordern
Einfach nur aus Neugierde einen Grundbuchauszug anfordern – das geht nicht. Wenn kein berechtigtes Interesse besteht, wird auch kein Einblick gewährt. Denn das Grundbuch ist kein uneingeschränkt öffentliches Register. Ein berechtigtes Interesse hat, wer:
Eigentümer der Immobilie ist
Erbe einer Immobilie ist und zum Beispiel Informationen für die Entscheidung benötigt, ob er das Erbe antritt oder ausschlägt.
Gläubiger des Eigentümers der Immobilie ist
als Gläubiger die Zwangsvollstreckung gegen den Eigentümer betreiben will
zum Beispiel ein Wegerecht hat
als Mieter erfahren will, ob der Vermieter auch tatsächlich der Eigentümer der Immobilie ist
eine Vollmacht des Eigentümers hat
eine Behörde, ein Gericht oder ein Notar oder öffentlich bestellter Vermessungsingenieur ist.
Die Grundbuchämter haben bei der Frage, ob ein berechtigtes Interesse vorliegt, einen gewissen Ermessensspielraum.
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